Genehmigungen & bauliche Vorschriften: Was du als Gründer unbedingt wissen musst

Wer eine Shisha-Bar eröffnen möchte, steht vor vielen Herausforderungen – die meisten davon lauern nicht beim Konzept, sondern bei der baulichen Umsetzung und den rechtlichen Vorgaben. Viele Betreiber unterschätzen genau diese Phase und tappen in kostspielige Fallen, die oft erst bei der Bauabnahme sichtbar werden.

Auf shisha-bar.info zeigen wir dir die wichtigsten Auflagen, Genehmigungen und technischen Anforderungen, die du kennen musst – aus der Erfahrung echter Betreiber.


✅ Raucher- und Nichtraucherbereich: Verhältnis & Raumaufteilung

Ein zentraler Punkt ist das Verhältnis zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich. In Hamburg (und in vielen anderen Städten) gilt:

  • Bei unter 75 m² Gastrofläche ist ein separater Nichtraucherbereich nicht erforderlich.
  • Ab 75 m² Fläche sind zwei getrennte Räume vorgeschrieben:
    Raucherbereich und Nichtraucherbereichbaulich getrennt.

Was viele nicht wissen:

Der Raucherbereich darf niemals größer sein als der Nichtraucherbereich.
Ist das Verhältnis falsch, wird die Nutzung nicht genehmigt – auch wenn sonst alles passt.


✅ Notausgänge & Fluchtwege

Jeder Raucherraum muss zwei Notausgänge aufweisen:

  • Einen normalen Eingang/Ausgang
  • Und einen zweiten Fluchtweg – entweder als zweite Tür oder ein Fenster, das bestimmte Anforderungen erfüllt:

Wenn ein Fenster als Notausgang zählt, muss es:

  • mindestens 90 cm breit (lichte Weite)
  • mindestens 1,20 m hoch
  • die Brüstungshöhe darf max. 1,20 m betragen
  • und das Fenster muss sich im Erdgeschoss befinden

Zudem gilt:

Von jeder Position im Gastraum darf kein Notausgang weiter als 35 Meter entfernt sein.
Diese Regel wird bei Bauabnahmen regelmäßig überprüft.


✅ Notausgangsschilder – nur nach DIN ISO 7010

Ein oft übersehener Punkt bei der Bauabnahme: Notausgangsschilder müssen der internationalen Norm DIN ISO 7010 entsprechen.

  • Ebay-Schilder oder unbeleuchtete Varianten werden nicht akzeptiert
  • Die Schilder müssen beleuchtet sein (z. B. mit Akku-Notbeleuchtung)
  • Sie müssen dauerhaft sichtbar und korrekt angebracht sein

„Wir hatten anfangs günstige Notausgangsschilder montiert. Bei der Baukontrolle wurden sie beanstandet, da sie nicht DIN-gerecht waren. Die mussten wir alle austauschen – ein unnötiger Aufwand.“
– Mohamed Fejzullahi


✅ Feuerlöscher & Kennzeichnungen

Jede Shisha-Bar muss über eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern verfügen – und zwar:

  • im allgemeinen Gastraum
  • zusätzlich im Raucherbereich
  • alle mit klar sichtbaren Symbolen gekennzeichnet

Feuerlöscher müssen leicht zugänglich sein, regelmäßig gewartet werden und entsprechend den Vorgaben installiert sein.


✅ Kohlenmonoxid-Melder sind Pflicht

CO-Melder gehören in jeden Raucherbereich – ohne Ausnahme.

  • Sie müssen fest installiert und funktionsfähig sein
  • Je nach Raumgröße sind mehrere Geräte erforderlich
  • In einigen Bundesländern ist die Installation sogar gesetzlich vorgeschrieben

Lüftung, Abluft & Technik: Die unsichtbare Grundlage deines Erfolgs

Die Lüftungstechnik ist eines der komplexesten und kritischsten Themen bei der Genehmigung deiner Shisha-Bar. Was du hier falsch machst, holt dich bei der TÜV-Prüfung oder Bauabnahme ein – garantiert.


✅ Jährliche TÜV-Abnahme der Lüftungsanlage (Beispiel: Hamburg)

In Hamburg ist es Pflicht, die Lüftungsanlage jährlich durch den TÜV prüfen zu lassen. Dabei wird:

  • mit speziellen Geräten die Luftleistung (Abluftmenge) gemessen
  • alle 5 Lüfterstufen (1–5) getestet
  • auf dieser Grundlage berechnet, wie viele Shishas gleichzeitig betrieben werden dürfen

Beispiel:
Bei Stufe 5 → 15 Shishas erlaubt
Bei Stufe 3 → 8 Shishas erlaubt

Diese Zahlen sind bindend – wer mehr Pfeifen in Betrieb hat als erlaubt, verstößt gegen Auflagen.


✅ Abluft muss über Dach geführt werden

Du darfst die Abluft nicht einfach zur Straße hinausblasen. Die Rauchabführung muss:

  • über Dach geführt werden
  • mit einem separaten Motor betrieben werden
  • nicht über den gleichen Schacht wie Kamin, WC oder Küche laufen

Technische Empfehlungen:

  • Abluftkanal: mind. 315 mm Durchmesser (z. B. Wickelfalzrohr)
  • Lüfterleistung: mindestens 6.000 m³/h
  • Kaminabzug (für Kohlen): eigener Kanal, mind. 150 mm Durchmesser

✅ Zuluft & Unterdruck – das richtige Verhältnis ist Pflicht

Wichtig: Die abgeführte Luft muss im selben Volumen wieder zugeführt werden – sonst funktioniert das System nicht.

Außerdem gilt:

Im Raucherraum muss ein Unterdruck herrschen – dadurch bleibt der Rauch im Raum und gelangt nicht in den Nichtraucherbereich.

Dieses Prinzip wird bei modernen Lüftungsanlagen vorgeschrieben und vom TÜV überprüft.


✅ Raumtrennung & Rauchdichtigkeit

Die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich muss sichtbar, baulich und rauchdicht erfolgen – aber:

  • Du brauchst keine massive Wand
  • Eine Glaswand oder Fensterwand reicht aus
  • Wichtig ist: kein Rauch darf durchziehen

Die Tür zwischen den Bereichen:

  • muss sich von selbst schließen
  • z. B. mit Türschließer, automatischer Glastür oder Schiebetür mit Rückzugmechanismus

Fazit: Wissen schützt vor Kosten

Alle oben genannten Punkte basieren auf echten Erfahrungen aus zwei erfolgreich eröffneten Shisha-Bars – mit allen Höhen und Tiefen. Die Behörden prüfen immer strenger – und jeder Mangel kann dich mehrere tausend Euro kosten oder deine Genehmigung gefährden.

shisha-bar.info liefert dir genau die Infos, die du brauchst, bevor du planst, baust oder eröffnest.


Wenn du möchtest, kann ich auf dieser Grundlage auch ein Inhaltsverzeichnis einbauen, Anker-Links für bessere Nutzerführung oder sogar kleine Icons zur optischen Gliederung.

Sag Bescheid, wenn ich dir den nächsten Abschnitt aufbereiten soll – z. B. Kosten & Finanzierung, Businessplan, Einrichtung oder Marketing.

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